Therapeutische Rahmenbedingungen
Vor Beginn einer Psychotherapeutischen Behandlung ist es wichtig, zusammen die Rahmenbedingungen der gemeinsamen Arbeit zu klären.
Ich möchte Sie bitten, die folgenden Punkte zu Ihrer eigenen Sicherheit zu beachten. Weitere Fragen können Sie jederzeit im Gespräch mit mir klären.
Verschwiegenheit
Jeder Psychotherapeut ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass Sie sicher sein können, dass nicht nur die Tatsache, dass Sie in psychotherapeutischer Behandlung sind, sondern auch die Inhalte der therapeutischen Gespräche der besonderen Verschwiegenheit unterliegen. Daher erhalten selbst Hausärzte und Angehörige keinerlei Information über die Psychotherapie, es sei denn, Sie selbst wünschen dies ausdrücklich.
Kosten
Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen der Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass die Kosten einer Psychotherapie durch die Krankenkassen getragen werden. Private Krankenversicherungen haben sehr unterschiedliche Vertragsbedingungen für psychotherapeutische Krankenbehandlungen. Diese sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse vor Beginn einer Psychotherapie klären und sich auch schriftlich bestätigen lassen. Jede Therapiesitzung kann direkt bar oder kontaktlos mit Karte bezahlt werden. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei ihrer privaten Kasse zur Erstattung einreichen können.
Vorgespräche
In Vorgesprächen (2-5) haben Sie die Möglichkeit, eine Psychotherapeut/in Ihrer Wahl kennen zulernen und mit ihr oder ihm zu klären, ob Sie sich eine gemeinsame Psychotherapeutische Arbeit vorstellen können. Außerdem wird der/die Psychotherapeut/in eine vorläufige Diagnose stellen und mit Ihnen klären, welche Therapiemethode und welcher Therapieumfang erforderlich und für Sie annehmbar ist.
Therapie-Format
Nach diesen Vorgesprächen müssen Sie gemeinsam mit der/m Psychotherapeutin/en einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen. Zunächst können im Rahmen einer Kurzzeittherapie 25 Stunden beantragt werden. Im Rahmen einer Langzeittherapie muss ein anonymisierter Bericht erstellt werden, der von einem unabhängigen Gutachter beurteilt wird. Entsprechend der Empfehlung dieses Gutachters entscheidet die Krankenkasse über die Übernahme der Kosten der Psychotherapie. Für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapien werden bis zu 100 Stunden und für psychoanalytische Therapien bis zu 240 Stunden bewilligt. Wie schon erwähnt, hängen die Bedingungen der Privaten Krankenkassen von den jeweiligen abgeschlossenen Tarifvereinbarungen ab und können individuell sehr unterschiedlich sein.
Eine psychotherapeutische Behandlungssitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet 1x pro Woche statt. Sollten Stunden nicht eingehalten werden können, müssen sie mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, besser jedoch so bald wie möglich, abgesagt werden, da ansonsten ein Bereitstellungshonorar privat in Rechnung gestellt werden muss.
Therapieende
Das Therapieende ist in der Regel eine gemeinsame Entscheidung von Klient/in und Psychotherapeut/in. Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, die Behandlung beenden wollen, so hat sich herausgestellt, dass es sehr wichtig ist, zu klären worin die Gründe und Ursachen bestehen und zu einer gemeinsamen Entscheidung zu finden.